Hinweise zur Organisation der Region 4
- alle Meldungen zu den AK-Wettspielen werden ausschließlich über das Internet unter www.golf-region4.de vorgenommen
- Meldungen nach dem angegebenen Meldeschluss-Terminen werden nicht berücksichtigt.
- es gibt keine „Wild Cards“
- unentschuldigtes Fernbleiben bei gemeldeten Wettspielen führt zur Sperre für die folgenden Wettspiele
- Es erfolgt grundsätzlich keine Rückerstattung der Meldegebühr bei Abmeldung nach Meldeschluss
- alle austragenden DGV-Mitglieder erhalten pro Wettspieltag eine Aufwandsentschädigung in Höhe von € 750 inklusive Mehrwertsteuer. Dies gilt nicht für die in der Region 4 ausgetragenen Wettspieltage der DGL. In diesem Betrag ist für Wettspielteilnehmer am Vortag eine greenfee-freie Übungsrunde, ohne Störung durch anderen Spielbetrieb, für alle Teilnehmer enthalten.
- die Auszahlung der Aufwandsentschädigung erfolgt durch die Geschäftsstelle der Golf-Region4.
- Das austragende DGV-Mitglied stellt hierfür bis spätestens 2 Wochen nach dem betreffenden Wettspiel eine entsprechende Rechnung an die Geschäftsstelle der Region 4. Nach dem 31. Oktober des aktuellen Jahres entfällt der Anspruch auf die Aufwandsentschädigung.
- 4-6 Wochen vor dem betreffenden Wettspiel erfolgt eine Vorbesprechung durch den zuständigen Spielleiter. Der Spielleiter erstellt eine für das Wettspiel verbindliche Checkliste. Die Checkliste regelt alle für den reibungslosen Ablauf des Wettspiels entscheidenden Punkte und ist von den austragenden DGV-Mitgliedern einzuhalten. Bei Verstößen / Nichteinhalten dieser Richtlinien behält sich der Wettspielauschuss der Golf-Region4 eine Kürzung der Aufwandsentschädigung vor.