Vereinswechsel

Ein Clubwechsel ist schnell vollzogen, doch haben Sie an die essenzielle Formalität gedacht? Wir erinnern Sie an Ihre Pflicht, sowohl Ihren alten als auch den neuen Golfclub aktiv über die Änderung Ihres Heimatclubs zu informieren.

Fehlende oder unvollständige Meldungen beim Wechsel des Heimatclubs können weitreichende Konsequenzen für Ihre Stammvorgabe und die administrativen Abläufe haben. Um Verzögerungen und Verwirrung zu vermeiden, liegt die Verantwortung für die korrekte und vollständige Information beider Clubs klar bei Ihnen als Spieler.

Transparenz ist Pflicht: Die beidseitige Meldung beim Heimatclub-Wechsel

Der Wechsel des Golfclubs, den Sie als Ihren Heimatclub führen, ist ein gängiger Vorgang im Golfsport. Ob aus privaten, beruflichen oder sportlichen Gründen – ein neues "golferisches Zuhause" bietet oft frische Anreize.

Doch mit dem Entschluss zum Wechsel ist eine zentrale administrative Verpflichtung verbunden, deren Einhaltung für einen reibungslosen Übergang unerlässlich ist:Die Pflicht zur beidseitigen Meldung.

Ihre Verantwortung im Fokus

Gemäß den geltenden Regularien ist jeder Spieler verpflichtet, beim Wechsel seines Heimatclubs alle Golfclubs darüber zu informieren, in denen er Mitglied ist. Das bedeutet konkret:

 

  • Der verlassene Club (bisheriger Heimatclub): Sie müssen diesen Club darüber in Kenntnis setzen, dass er zukünftig nicht mehr Ihr Heimatclub sein wird.
  • Der neue Club (zukünftiger Heimatclub): Diesem Club müssen Sie klar mitteilen, dass er Ihr neuer Heimatclub wird, und ihm in der Regel Ihr Stammblatt zur Verfügung stellen.

 

Warum ist die beidseitige Meldung so wichtig?

Diese aktive und vollständige Information ist aus mehreren Gründen von Bedeutung:

 

  1. Stammvorgabe und DGV-Ausweis: Nur der korrekte Heimatclub ist berechtigt und verpflichtet, Ihre Stammvorgabe zu führen und Ihren DGV-Ausweis auszustellen. Eine unklare Situation zwischen zwei Clubs führt unweigerlich zu administrativen Fehlern, die Sie als Spieler betreffen können.
  2. Verwaltungsaufwand: Die doppelte Meldung ermöglicht es den Clubs, die notwendigen Schritte für die Übertragung Ihrer Daten einzuleiten und Verwechslungen oder Doppelungen in den Mitgliedsdatenbanken zu vermeiden.
  3. Regelkonformität: Wie in Abschnitt 1.4b/2 – Wechsel des Heimatclubs festgelegt, ist der Spieler selbst in der Pflicht, alle Golfclubs über den Wechsel zu informieren [siehe Abbildung].

 

Zusammenfassend gilt: Überlassen Sie die Klärung nicht allein den Clubs. Bitte denken Sie beim nächsten Wechsel aktiv daran, sowohl Ihren bisherigen als auch Ihren neuen Club persönlich über die Änderung des Heimatclubs zu informieren. Damit leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur korrekten und schnellen Abwicklung des Wechsels.

 

Realisiert von