Spielbetrieb in Zeiten von Corona
Die Freude war groß, als am 20. April in RLP und zwei Wochen später im Saarland die Golfanlagen wieder öffnen durften!
Unterschiedliche Anordnungen der beiden Landesregierungen im weiteren Verlauf zwangen den LGV dazu mit seinen Corona-Richtlinien zweigleisig zu fahren, was nicht immer auf Verständnis bei Ihnen getroffen ist.
Während die Landesregierung in Mainz uns ein klares Hygienekonzept für Sport im Aussenbereich vorgibt musste dies für das Saarland durch uns vorgelegt und anschließend von der Behörde genehmigt werden.
Auch wenn der Deutsche Golf Verband die vorzusehenden Einschränkungen als Empfehlungen vermittelt und die Umsetzung weitestgehend in die Hände der Träger der Golfanlagen legt, sind weiterhin sportartspezifische Einschränkungen unmittelbar zwischen dem Landesgolfverband und den Innenministerien in Saarbrücken und Mainz in Form unserer Richtlinien vereinbart.
Wir freuen uns, dass nun auch im Saarland die gemeinsame Nutzung eines Carts durch Personen unterschiedlichen Haushalts möglich ist. Dies wird begründet mit der Feststellung, dass nun auch hier wieder die Ausübung von Kontaktsportarten zulässig ist.
Aufgrund der Lockerungen haben wir die Einzelmeisterschaften in allen Altersklassen wieder in das Programm 2020 aufgenommen. Auch diese werden mit Einschränkungen abgewickelt. Es gilt auch weiterhin
- Fahnenstangen bleiben im Loch
- das Loch ist mit Schaumstoffeinsatz weitestgehend geschlossen
- keine Kanonenstarts
- keine Mannschaftswettbewerbe
- Duschen/Umkleiden können unter Beachtung der Abstands/Hygieneregeln geöffnet werden
- Spielform Vierer: Vierer Bestball und Vierer Aggregat sind möglich / Klassischer Vierer oder Vierer Auswahldrive als Zählspiel oder Stableford nicht