Golfverband
Rheinland-Pfalz / Saarland e.V.

Golfanlagen in RLPS dürfen geöffnet bleiben

Es hat lange gedauert, aber nun sind sie da. Die Landesregierungen in Rheinland-Pfalz und im Saarland erlauben im 2. Lockdown dieses Jahres auch weiterhin Individualsport im Freien alleine, zu zweit oder innerhalb eines Hausstands.

Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat es in ihrer 12. Landesverordnung sehr deutlich zum Ausdruck gebracht:

Die sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist nur im Freien und nur alleine, zu zweit oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, zulässig ...

Die jeweiligen Texte finden Sie folgend:

Die Golfanlagen haben sich heute bereits versucht, auf eine geänderte Situation am kommenden Montag einzustellen. Wir kehren zurück zudem bekannten System

  • Starts in 2er Flights
  • Anmeldung online oder telefonisch
  • Duschen und Umkleiden geschlossen
  • Gastro geschlossen
  • die bisherigen Hygienekonzepte finden auch weiterhin Verwendung

Es gilt weiterhin - bleiben Sie gesund!

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