Golfanlagen in RLPS dürfen geöffnet bleiben
Es hat lange gedauert, aber nun sind sie da. Die Landesregierungen in Rheinland-Pfalz und im Saarland erlauben im 2. Lockdown dieses Jahres auch weiterhin Individualsport im Freien alleine, zu zweit oder innerhalb eines Hausstands.
Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat es in ihrer 12. Landesverordnung sehr deutlich zum Ausdruck gebracht:
Die sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist nur im Freien und nur alleine, zu zweit oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, zulässig ...
Die jeweiligen Texte finden Sie folgend:
- RLP - 12. CoBeLVO vom 30. Oktober 2020 [gilt ab dem 2. November]
- SL - Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 30. Oktober 2020
Die Golfanlagen haben sich heute bereits versucht, auf eine geänderte Situation am kommenden Montag einzustellen. Wir kehren zurück zudem bekannten System
- Starts in 2er Flights
- Anmeldung online oder telefonisch
- Duschen und Umkleiden geschlossen
- Gastro geschlossen
- die bisherigen Hygienekonzepte finden auch weiterhin Verwendung
Es gilt weiterhin - bleiben Sie gesund!