Golfverband
Rheinland-Pfalz / Saarland e.V.

Erfassung möglicher finanzieller Schäden auf Grund der Corona-Krise durch die Sportbünde

Sowohl der Landessportbund Rheinland-Pfalz (LSB) als auch der Landessportverband für das Saarland (LSVS) bieten ihren Mitgliedsvereinen die Möglichkeit, die durch die Corona-Krise erwarteten finanziellen Schäden zu erfassen.

Wie der kommissarische LSB-Präsident Jochen Borchert gegenüber der Rheinzeitung (Ausgabe vom 01.04.2020) geäußert hat, ist es die Zielsetzung des LSB „Fakten zu sammeln und einen Überblick zu bekommen, von welchen Summen und Bedarfen wir im organisierten Sport reden.“

"Sportvereine mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb sind grundsätzlich in das Bundesprogramm Corona-Sofort-Hilfe für kleine Unternehmen einbezogen." Das hat Sportminister Roger Lewentz (SPD) den Präsidien der Sportbünde in Rheinland-Pfalz nach einer entsprechenden Abstimmung mit dem rheinland-pfälzischen Wirtschaftsministerium mitgeteilt. "Darüber hinaus wird das Land ein eigenes Hilfsprogramm für Vereine und Verbände auflegen, welches das Bundesprogramm bei Bedarf ergänzt", sagte Lewentz am 03.04.2020.

 

In Rheinland-Pfalz sind die über 6.000 Vereine und 250 Fachverbände bis zum 15. April 2020 aufgerufen, über das digitale Meldesystem (idealerweise über den PC und nicht über ein Smartphone auszufüllen) gravierende Einschnitte ihrem zuständigen überfachlichem Dachverband (Sportbund Rheinland, Sportbund Rheinhessen und Sportbund Pfalz) anzuzeigen. Sie finden den Link zu der entsprechenden Internet-Plattform für Rheinland-Pfalz hier: https://schadensmeldungcorona.questionpro.eu/

 

Um den zu erwartenden finanziellen Schaden für Vereine und Fachverbände im Saarland einordnen zu können, hat der LSVS ebenfalls ein digitales System zur Meldung finanzieller Schäden eingerichtet. Unter Angabe Ihrer Vereinsnummer, des Vereinsnamens sowie der ausgeübten Sportart (für Vereine) oder Nennung des Sportfachverbandes (Fachverbände) können finanzielle Einbußen, welche aufgrund der Corona-Krise zu erwarten sind, gemeldet werden. Teilen Sie im Saarland bitte bis zum 03. Mai 2020 den entstehenden finanziellen Schaden, welcher bis 31.12.2020 zu erwarten ist, in den angegebenen Bereichen mit. Sie finden den Link zu der entsprechenden Internet-Plattform für das Saarland hier: https://www.lsvs.de/vereinsservice/kompetenzzentrum-ehrenamt/informationen-zum-corona-virus/meldesystem-fuer-fachverbaende-und-vereine-meldung-finanzieller-schaeden-in-der-corona-krise.html

 

Der LSB und der LSVS weisen darauf hin, dass die Meldung eines tatsächlichen oder möglichen finanziellen Schadens über die Portale der Sportbünde keinen Anspruch auf eine Hilfs- oder Ausgleichszahlung begründet.

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