Golfverband
Rheinland-Pfalz / Saarland e.V.

Ein Appell an alle Golfer#innen in RLPS

Wir hatten alle ganz fest gehofft, in 2021 zurück in gewohnte Bahnen des Alltags finden zu können. Bekanntlich ist dies wohl nicht einfach so möglich und wir müssen uns alle mit den Gegebenheiten abfinden. Es nehmen, wie es nun einmal ist!

Die Golfanlagen in RLPS sind nach wie vor geöffnet. Sie können Ihrem Sport und Hobby frönen. Allerdings gibt es Einschränkungen, wie z.B. die coronabedingte Begrenzungen der Flightgrößen, aktuell max. 4 Personen aus 2 Haushalten (bei Inzidenz bis unter 100). Die im Übrigen genauso Anwendung finden müssen, wenn beteiligte Personen bereits eine Impfung nachweisen können.

Dies ist keine Vorgabe des Landesgolfverbandes, sondern eine sportartspezifische Auslegung der Verordnungen der Bundesländer Rheinland-Pfalz und Saarland.

Die dort vorgegebenen Kontaktbeschränkungen lauten aktuell maximal 5 Personen aus 2 Haushalten im öffentlichen Raum.

Der Golfverband RLPS hat bereits im vergangenen Jahr, mit Unterstützung des Deutschen Golf Verbands, Richtlinien an die Hand gegeben, die immer noch aktuell sind, aber bei vielen leider schon wieder aus dem Fokus gerückt sind:

  • Vorausbuchung einer Startzeit – die Umstellung der automatisierten Buchungssysteme von 2er auf 4er Flights und umgekehrt bedarf einer gewissen Vorlaufzeit. Diese wird von den Softwareanbietern vorgenommen und nicht direkt durch die Sekretariate. Bitte um Geduld, wenn eine unmittelbare Umsetzung nicht möglich ist!
  • Cartnutzung – maximal durch eine Person oder 2 aus einem Haushalt (Umsetzung der Einhaltung des Mindestabstands von 1,50m) alternativ Maske tragen, wie übrigens auch bei möglicher gemeinsamer Anfahrt mit dem PKW
  • Locheinsätze – bleiben in den Löchern (keine Kontamination von Kontaktflächen)
  • Fahnenstöcke – bleiben in den Löchern (keine Kontamination von Kontaktflächen)
  • Duschen/Umkleiden - sind geschlossen zu halten (direkte Vorgabe Landesregierung RLP)
  • Einzel WCs - können geöffnet werden (direkte Vorgabe Landesregierung RLP)
  • Wettkampfverbot – aktuell ist nur Trainingsbetrieb erlaubt. Das gilt auch für die clubinternen Turniere und Days (direkte Vorgabe beider Landesregierungen lautet reiner Trainingsbetrieb)

Die Nutzung der Außengastronomie ist in bestimmten Bereichen frei gegeben. Sie können diese allerdings nicht frei nutzen, sondern müssen sich

  • voranmelden
  • einen maximal 24h alten Negativ-Test auf Covid-19 nachweisen
  • Ihre Kontaktdaten erfassen lassen

Letzteres funktioniert hoffentlich bald mit der „LUCA-App“. Voraussetzung ist allerdings die Vernetzung der Gesundheitsämter.

Werden Sie bitte nicht müde, die AHA Regel einzuhalten.

Wir erhalten aktuell viele Rückmeldung, dass die Einhaltung der allgemeinverbindlichen Vorgaben durch die Landesregierungen vor Ort durch die zuständigen Behörden intensiver Kontrollen unterliegt!

Unterstützen Sie Ihren Golfclub – Ihre Golfanlage dabei!

Herzlichen Dank! Ein schönes Spiel und bleiben Sie gesund!

Ihr Golfverband RLPS e.V.

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